Diskriminierung ist eine Ungleichbehandlung von Menschen, die aufgrund von tatsächlichen oder zugeschriebenen Merkmalen benachteiligt werden, obwohl es keinen sachlich gerechtfertigten Grund dafür gibt. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) zielt darauf ab, Diskriminierungen zu verhindern und abzubauen. Auch wenn einige Merkmale nicht vom AGG geschützt sind, gibt es Möglichkeiten gegen Diskriminierung vorzugehen. Diskriminierung äußert sich unterschiedlich und kann überall vorkommen, z.B. im Alltag oder am Arbeitsplatz. Häufig ist sie schwer zu beschreiben und einzuordnen. Ihr eigenes Gefühl dazu ist wichtig und entscheidend. Nehmen Sie es ernst, wir tun es!
Diskriminierung bedeutet Benachteiligung Beispiel: Eine Frau wird als Bewerberin einer Wohnung abgelehnt, weil sie ein Kopftuch trägt. Diskriminierung bedeutet Ausgrenzung Beispiel: Eine Person, die einen Rollstuhl nutzt, kann nicht zum*r Ärzt*in ihrer Wahl, da die Praxis keinen Aufzug hat. Diskriminierung bedeutet Ungleichbehandlung Beispiel: Anna und Martha haben geheiratet und möchten ihre Hochzeitsfeier in einem Landgasthof feiern. Der Besitzer teilt ihnen mit, dass er keine Feiern für homosexuelle Paare ausrichtet.
Rassistische Diskriminierung/ethnische Herkunft
Geschlecht
Religion/Weltanschauung
Behinderung/chronische Erkrankung
Alter
Sexuelle Orientierung oder Identität
Körperliche Merkmale(nicht durch das AGG geschützt)
Bildungsstand(nicht durch das AGG geschützt)
Sozialer Status(nicht durch das AGG geschützt)
Hilfsmittel für Barrierefreiheit