Diskriminierung
ist eine Ungleichbehandlung von Menschen, die aufgrund von tatsächlichen oder
zugeschriebenen Merkmalen benachteiligt werden, obwohl es keinen sachlich
gerechtfertigten Grund dafür gibt. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
zielt darauf ab, Diskriminierungen zu verhindern und abzubauen.
Auch
wenn einige Merkmale nicht vom AGG geschützt sind, gibt es Möglichkeiten gegen
Diskriminierung vorzugehen.
Diskriminierung äußert sich unterschiedlich und kann überall vorkommen, z.B. im Alltag oder am Arbeitsplatz. Häufig ist sie schwer zu beschreiben und einzuordnen. Ihr eigenes Gefühl dazu ist wichtig und entscheidend. Nehmen Sie es ernst, wir tun es!
Diskriminierung bedeutet Benachteiligung
Beispiel: Eine Frau wird als
Bewerberin einer Wohnung abgelehnt, weil sie ein Kopftuch trägt.
Diskriminierung bedeutet Ausgrenzung
Beispiel: Eine Person, die einen Rollstuhl nutzt, kann nicht zum*r Ärzt*in ihrer Wahl, da die Praxis keinen Aufzug hat.
Diskriminierung bedeutet Ungleichbehandlung
Beispiel: Anna und Martha haben geheiratet und möchten ihre
Hochzeitsfeier in einem Landgasthof feiern.
Der Besitzer teilt ihnen mit, dass er keine Feiern für
homosexuelle Paare ausrichtet.